Noch Fragen?

Eigentlich ist der VOCHECKER maximal selbsterklärend aufgebaut.

Sollte doch mal etwas nicht gleich funktionieren, haben wir uns hier überlegt, was Du Dich fragen könntest:

Allgemeines

Der VOCHECKER ist für Dich als ambulante/r Therapeut*in gemacht, wenn Du gesetzlich versicherte Patient*innen mit Heilmittelverordnungen (Muster 13) behandelst. Im VOCHECKER in der aktuellen Version werden die Vorgaben für die Heilmittelbereiche Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie berücksichtigt. Wir arbeiten bereits an einer Erweiterung um die Muster 13-Verordnung der Podologie, sowie die Verordnungsformulare der Bundeswehr und der Berufsgenossenschaften.

Der VOCHECKER liest intelligent sämtliche Formularinhalte von Heilmittelverordnungen des Muster 13 der Heilmittelbereiche Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie aus. Dafür kannst Du eine erhaltene Verordnung fotografieren oder ein bereits aufgenommenes Foto einer Verordnung hochladen. Im Resultat zeigt dir der VOCHECKER, ob die betreffende Verordnung richtig ausgestellt ist oder ob und ggf. wie die Verordnung zu ändern ist. Außerdem erhältst Du nützliche zusätzliche Informationen z.B. zum spätesten Behandlungsbeginn oder ob ein LHB oder BVB vorliegt.

Der VOCHECKER wurde und wird entwickelt von TherapieFix. TherapieFix ist ein Unternehmen mit Expertise in den Bereichen Heilmittel, Marketing und IT.

Benutzung: Scan und Prüfung

Mit dem VOCHECKER in der aktuellen Version kannst Du Verordnungen des Muster 13 (GKV) der Heilmittelbereiche Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie scannen und prüfen. Wir arbeiten bereits an einer Erweiterung um die Muster 13-Verordnung der Podologie, sowie die Verordnungsformulare der Bundeswehr und der Berufsgenossenschaften.

Du kannst entweder eine erhaltene Verordnung fotografieren oder ein bereits aufgenommenes Foto einer Verordnung hochladen.

Lege die Verordnung auf eine helle Unterlage und vermeide Schattenwurf, indem Du auf durchgehende Beleuchtung achtest. Die Verordnung sollte flach liegen und keine Wellen oder Knicke (wie Eselsohren) aufweisen. Wähle eine Hochformat-Aufnahme und fotografiere gerade von oben. Der Abstand zur Verordnung ist optimal gewählt, wenn die Ränder der Verordnung deckungsgleich mit dem vorgegebenen Rahmen liegen.
Für eine scharfe Aufnahme stütze Dich ggf. beim Fotografieren ab.

Stelle sicher, dass die Schrift auf der Verordnung durch die Kamera klar lesbar ist, bevor Du auf den Auslöser klickst. Bist Du mit der Aufnahme nicht zufrieden, kannst Du über „Wiederholen“ ein neues Foto aufnehmen, ohne dafür einen Scan zu verwenden.

Ein bereits vorhandenes Foto einer Heilmittelverordnung kannst Du über den Button „Foto hochladen“ in die App laden. Als Quelle dient Dir Deine Bildergalerie oder ein mit dem Endgerät verknüpfter Cloud-Speicherort.
Ist das Foto der Verordnung nicht optimal, kannst Du nach dem Hochladen noch Anpassungen oder Ergänzungen an den ausgelesenen Informationen im digitalen Formular vornehmen.

Es wird unterschieden zwischen inhaltlichem Auslesen und der Prüfung, ob ein Feld befüllt ist.
Inhaltlich ausgelesen werden alle abrechnungsrelevanten Informationen der Verordnung. Hierzu zählen neben Diagnose, Diagnosegruppe, Heilmittel, Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz z.B. auch das Geburtsdatum des/der Versicherten (um den Zuzahlungsstatus zu ermitteln).
Weitere persönliche Informationen und das Feld Arztstempel werden darauf kontrolliert, ob sie befüllt sind oder nicht.

Der VOCHECKER wertet die Angaben automatisiert aus, indem er insbesondere
  • die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der abrechnungsrelevanten Eintragungen überprüft;
  • prüft, ob die Vorgaben der HeilM-RL* und des HMK* in der aktuell gültigen Fassung korrekt auf die Verordnung angewandt wurden;
  • den spätesten Behandlungsbeginn errechnet;
  • anzeigt, ob der/die Versicherte zuzahlungspflichtig ist;
  • erkennt, ob ein Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 32 Abs. 1 SGB V oder Besonderer Verordnungsbedarf nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V vorliegt;
  • anzeigt, ob die Verordnung genehmigungspflichtig ist (z.B. wenn der Kostenträger eine Behörde ist.
* Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog

Bei schlechter Druckqualität der Verordnung (v.a. schiefer Einzug, schwache Tinte, viele Knicke, große Stempel) oder bei handschriftlichen Eintragungen und Änderungen stößt auch die beste Texterkennung an ihre Grenzen. Da es uns ein Anliegen ist, dass Du maximal sicher in die Therapie starten kannst, möchten wir trotz Hindernissen in der Erkennung alle Felder Deiner Verordnung prüfen.

In diesem Feld in der linken unteren Ecke der Verordnung kann der/die Verordnende sämtliche Informationen eintragen, die eigentlich an eine andere Stelle der Verordnung gehören. Diese sollen trotzdem in die Prüfung mit einbezogen werden, daher bitten wir Dich diese Informationen im digitalen Formular an die dafür vorgesehene Stelle zu schreiben.

Die Ergebnisse der Verordnungsprüfung sind gemäß ihrer nach sich ziehenden Aktionen farblich gruppiert. Lila sind Fehler auf der Verordnung, die vor Behandlungsbeginn behoben werden müssen (Änderungsdatum) oder für deren Behebung die Verordnung neu ausgestellt werden muss. Hier empfehlen wir immer eine Behebung vor Behandlungsbeginn. In Rot sind die Fehler markiert, die von dem/der Verordnenden bis zum Einreichen der Abrechnung behoben werden müssen. Darfst Du eine Korrektur oder Ergänzung selbst vornehmen, ist dies in Gelb gefärbt. Beachte, dass hier entweder eine Absprache mit oder eine Information an den/die Verordnende notwendig ist. Wie und an welcher Stelle Du die Korrektur vornimmst, zeigt dir der VOCHECKER natürlich auch. Grün gefärbt sind alle Fehler, die keiner Korrektur bedürfen.

Benutzerkonto

Deine IK-Nummer dient der eindeutigen Identifizierung Deiner Praxis. So kann Dein ganzes Team kostenfrei und unverbindlich den VOCHECKER nutzen.

Alle Deine Teammitglieder können mit Deinen Zugangsdaten, auch gleichzeitig, die App auf unterschiedlichen Endgeräten nutzen, sofern das Endgerät unterstützt wird.

Nein, alle in Deiner Praxis verwendeten Endgeräte können, sofern sie unterstützt werden, über Deine Zugangsdaten mit Deinem Account verknüpft werden.

Technisches

Es werden alle Geräte unterstützt, die die Betriebssystemanforderungen erfüllen und über eine funktionsfähige Kamera verfügen.

Android 5.0 oder höher
ab iOS 12 

Checkboxen können nur erkannt werden, wenn die Außenlinien der Kästchen komplett durchgängig vorhanden sind.

Datenschutz

Nein, es werden keine eindeutig identifizierenden Patientendaten beim Scannen einer Verordnung ausgelesen. Daten aus dem Personalienfeld, die ausgelesen werden, sind: Geburtsdatum und Versichertennummer.
Diese werden ausschließlich in einem flüchtigen Speicher abgelegt. Diese Daten werden direkt nach Beendigung des Prüfvorgangs gelöscht.

Die Angabe des Geburtsdatums dient der Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung von Kindern und Jugendlichen, sowie eines altersabhängigen Vorliegen eines LHB oder BVB.

Die PLZ wird benötigt um regional beschränkte Vereinbarungen, zum Beispiel bei regionalen Besonderen Verordnungsbedarfen, zu berücksichtigen.

Wenn das alles nicht hilft,...

Du kennst es sicherlich selbst: die Druckertinte ist schwach, die Verordnung ist völlig schief bedruckt, die Verordnung wurde als Kaffeeuntersetzer benutzt oder fünffach gefaltet… Dann wird es schwer für die Scan App die Verordnung richtig zu verarbeiten. In diesem Fall kannst du die Verordnung manuell in thevea anlegen. Wie das geht, findest du hier erklärt.

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